Im Großraum Stuttgart, in Baden-Württemberg sowie in weiteren Bundesländern verwalten wir Wohn- und Gewerbeimmobilen sowie Hotelanlagen im Teileigentum.
Zu unseren Leistungen gehören unter anderem:
Die weiteren Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus der Teilungserklärung der Liegenschaft und aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Die von uns verwalteten Liegenschaften umfassen im Durchschnitt 25 Teiligentumsflächen. Auf Wunsch verwalten wir im Stadtgebiet von Stuttgart auch kleine Eigentümergemeinschaften.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Hausverwaltung und fragen Sie nach einem individuellen Angebot für die Verwaltung Ihres Eigentums. Wir beraten Sie gerne.
Für Eigentümer, die ihre Immobilie nicht selbst nutzen, erstellen wir gegen eine geringe Gebühr eine Mieterabrechnung, die sie an ihre Mieter weiiter geben können.